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SPÖ soll wegen unterlaubter Spenden zahlen
Die SPÖ hat laut einem Spruch des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) gegen die von ihr selbst mitbeschlossene Spendenobergrenze verstoßen. Konkret geht es um Wahlwerbung der SP-Gewerkschafter im Jahr 2019, deren Wert die maximal zulässigen 7.500 Euro deutlich überstiegen hatte. Außerdem wurde die SPÖ neuerlich wegen der günstigen Pacht des Europacamps der Parteijugend am Attersee verurteilt. Strafhöhe in Summe: 91.900 Euro.