Republik muss nach Schussverletzung Soldaten entschädigen
Nach einem Unfall beim Bundesheer, bei dem ein Vorgesetzter einem Grundwehrdiener mit einer Pistole versehentlich in den Oberschenkel geschossen hatte, muss der Bund den verletzten Soldaten entschädigen. Das hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt, wie die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Mittwochausgabe berichtet. Der Unfall hatte sich im August 2019 in der Südsteiermark ereignet. Der damals 20-jährige Oberösterreicher erlitt einen glatten Durchschuss.
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