Bewilligung der Handy-Ortung bei Fellner-Brüdern aufgehoben
Das Oberlandesgericht Wien hat die (vom Landesgericht Wien am 30. September 2021 erteilte) Bewilligung der Peilung der Handys der beiden Medien-Manager Wolfgang und Helmut Fellner als rechtswidrig eingestuft. Grund dafür sei, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft damals (im Zuge der Inseratenaffäre) die Ortung der Mobiltelefone beantragt habe, ohne dafür die Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten eingeholt zu haben, gab das OLG am Donnerstag bekannt.
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