Josef F. bedingt aus Maßnahme- in Normalvollzug entlassen
Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, wie Sprecher Ferdinand Schuster am Mittwoch der APA mitteilte. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt wurde dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung vorgelegt.