Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen zwei in den ÖVP-Untersuchungsausschuss geladene Auskunftspersonen Beugestrafen verhängt: Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, muss laut einem der APA vorliegenden Urteil 5.000 Euro zahlen. Der Unternehmer Siegfried Wolf wurde zu 1.000 Euro Beugestrafe verurteilt - wovon er nur wenige Tage vor seinem tatsächlichen Auftritt im U-Ausschuss am Mittwoch erfahren hatte.