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Verbot von "Wolfsgruß" entspricht Verfassung

Gegen das Symbole-Gesetz bestehen an sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken, bestätigte der VfGH heute erneut. Symbole wie der "Wolfsgruß" der rechtsextremistischen türkischen Gruppe "Graue Wölfe" bleiben daher strafbar.

Der VfGH entschied deutlich für das Verbote-Gesetz
© APA/GEORG HOCHMUTH
Der VfGH entschied deutlich für das Verbote-Gesetz
Max Miller