Strafantrag gegen Chef der OStA-Wien Fuchs eingebracht
Der vom Dienst suspendierte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, wird sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) und Falschaussage vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss vor Gericht verantworten müssen. Ein entsprechender Strafantrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag der APA.