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Test-Einschränkung mit einigen Ausnahmen

Gut 24 Stunden vor Inkrafttreten kommt mehr Licht in die Einschränkung der Corona-Tests. Denn die Details regelnde Verordnung liegt nun vor. Sie zeigt, dass in sensiblen Settings wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Kindergärten weiter unbeschränkt gratis getestet werden kann. Ansonsten gibt es monatlich fünf PCR- und fünf Antigen-Tests, allerdings können weitere bereits jetzt beschaffte Tests im April zusätzlich verwendet werden.

© APA/HERBERT NEUBAUER