November-Lockdown für Ungeimpfte war verfassungskonform
Der erste Lockdown für Ungeimpfte - vom 15. bis 21. November 2021 - samt den begleitenden 2G-Regeln war gesetzes- und verfassungskonform. Er war sachlich gerechtfertigt und hat nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, stellte der Verfassungsgerichtshof in seiner Märzsession fest. Auch die Nachtgastro-Regelung vom Sommer 2021 bestand vor dem VfGH. Im April noch einmal beraten wird über den zweiten, längeren Lockdown für Ungeimpfte im Winter.
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