Die Abschiebung zweier georgischer Kinder bemüht weiter die Justiz. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht diese für unverhältnismäßig erklärt hatte, legt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Rechtsmittel ein und geht in Revision, wie die APA erfuhr. Stützen kann man sich dabei auf eine Einschätzung des Europarechtlers Walter Obexer. Er sieht die Gefahr, dass mit entsprechenden Urteilen ein Bleiberecht durch rechtswidriges Verhalten erzwungen werden könne.