Experte: UNO-Charta erlaubt Waffenlieferungen und Beistand
Waffenlieferungen an die Ukraine und auch militärischer Beistand sind durch die Charta der Vereinten Nationen gedeckt. Dies betont der Wiener Völkerrechtler Michael Lysander Fremuth in einer aktuellen Expertise zu dem Konflikt. "Andere Staaten dürfen der Ukraine Hilfe zur Selbstverteidigung leisten; Waffenexporte sind damit nach Artikel 51 UN-Charta ebenso gerechtfertigt wie es eine aktive Beteiligung an Kampfhandlungen wäre", betont der Universitätsprofessor.
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