Verordnung zu Impfpflicht sieht zahlreiche Ausnahmen vor
Zur Impfpflicht wird es zahlreiche Ausnahmen geben. Das sieht eine der APA vorliegende Verordnung des Gesundheitsministeriums vom Sonntag vor. Nicht anerkannt wird eine Immunisierung mit dem russischen Sputnik-Impfstoff. Die Ausnahmen betreffen neben Schwangeren und Genesenen etwa Transplantations- und Krebspatienten sowie Personen, deren Gesundheit durch eine Impfung gefährdet wäre.
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