Seit Mitternacht ist in Österreich die Corona-Impfpflicht in Kraft. Sie gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren, Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene. Die Verordnung mit den genauen Details dazu bzw. zu den zugelassenen Impfstoffen liegt aber noch nicht vor - diese sei noch in Abstimmung, hieß es aus dem Gesundheitsministerium zur APA.
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