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3G oder Impfpflicht: Was gilt am Arbeitsplatz?

Bereits diese Woche könnte die Impfpflicht in Kraft treten. Offen ist, wie Arbeitgeber mit der Pflicht zum Stich umgehen werden. Immerhin reicht am Arbeitsplatz weiterhin ein 3G-Nachweis – wenn der Arbeitgeber nicht mehr verlangt.

Der Arbeitgeber kann auch am Arbeitsplatz einen 2G-Nachweis fordern
© APA/HANS KLAUS TECHT
Der Arbeitgeber kann auch am Arbeitsplatz einen 2G-Nachweis fordern
Max Miller