Papst: Strenge Anwendung des Kirchenrechts gegen Missbrauch
Nach der Veröffentlichung des Münchener Missbrauchsgutachtens hat Papst Franziskus eine strenge Anwendung des Kirchenrechts im Kampf gegen Missbrauch in der Kirche befürwortet. Die Staatsanwaltschaft in München untersucht 42 Fälle von Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger. Betroffen ist auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. in seiner Zeit als Münchner Erzbischof. Die deutsche Regierung forderte von der katholischen Kirche unterdessen eine umfassende Aufarbeitung.
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