Freitesten aus Quarantäne nur nach behördlicher Anordnung möglich
Land appelliert nicht selbsttätig und ohne Termin zur Teststraße zu kommen. PCR-Selbsttests sind für ein Freitesten nicht gültig. Möglichkeit der Freitestung hängt von Kapazitäten ab. Schutzmaßnahmen für Gastro verlängert.