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Gängige Fischotterfalle in Kärnten laut Gutachten rechtswidrig

Jagdreferent Gruber sieht keinen Handlungsbedarf, da Aufstellung der Falle laut Jagdgesetz erlaubt ist. Bejagung des geschützten Tieres nötig, weil es „ökologische Gleichgewicht aus den Fugen bringt“.

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