"Judenburg darf Stadtamtsdirektor nicht bei vollen Bezügen beurlauben"
Die Gemeindeaufsicht sieht die Beurlaubung des Judenburger Stadtamtsdirektors, der dem Bürgermeister Mobbing vorwirft, als rechtswidrig an. Die bemerkenswerte Erklärung: Für die Freistellung bei vollen Bezügen sei die Finanzlage der Stadt zu schlecht.