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"Judenburg darf Stadtamtsdirektor nicht bei vollen Bezügen beurlauben"

Die Gemeindeaufsicht sieht die Beurlaubung des Judenburger Stadtamtsdirektors, der dem Bürgermeister Mobbing vorwirft, als rechtswidrig an. Die bemerkenswerte Erklärung: Für die Freistellung bei vollen Bezügen sei die Finanzlage der Stadt zu schlecht.

Unruhe im Judenburger Rathaus nahe dem bekannten Stadtturm
© Sonja Haider-Krätschmer
Unruhe im Judenburger Rathaus nahe dem bekannten Stadtturm
Raphael Ofner