Das Anti-Korruptions-Volksbegehren kann zwischen 2. und 9. Mai unterschrieben werden. Das Innenministerium hat nun diese Eintragungswoche festgelegt. Für den Fall, dass fristgerecht vor dem 7. März Einleitungsanträge zu weiteren Volksbegehren gestellt werden, kann davon ausgegangen werden, dass auch für diese Initiativen die Eintragungswoche genutzt wird.
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