Gäste dürfen sich in den Lokalen nur noch sitzend aufhalten, pro Tisch sind maximal sechs Personen zugelassen. Es gilt außerdem ein Musik- und Tanzverbot. Für Silvester gibt es eine Ausnahme: Da dürfen die Gastronomiebetriebe bis 2 Uhr früh geöffnet sein. Private oder öffentliche Silvesterpartys sind aber verboten.
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