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Sperre von Grazer Spielplätzen 2020 war gesetzwidrig

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die Sperre von Grazer Spielplätzen im April 2020 aufgrund der Corona-Pandemie war nicht ausreichend dokumentiert und begründet. Die FFP2-Maskenpflicht in Seilbahnen dagegen war gesetzeskonform.

© APA/BARBARA GINDL