Sperre von Grazer Spielplätzen 2020 war gesetzwidrig
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die Sperre von Grazer Spielplätzen im April 2020 aufgrund der Corona-Pandemie war nicht ausreichend dokumentiert und begründet. Die FFP2-Maskenpflicht in Seilbahnen dagegen war gesetzeskonform.