Klimabonus fließt erst in zweiter Jahreshälfte 2022
Der regionale Klimabonus zur Abfederung des CO2-Preises wird erst in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausgeschüttet. "Anspruch auf den regionalen Klimabonus haben natürliche Personen, die im Kalenderjahr, für das der regionale Klimabonus ausbezahlt wird, an zumindest 183 Tagen im Inland mit Hauptwohnsitz gemäß Meldegesetz gemeldet waren", heißt es in dem Gesetzesentwurf, den Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne), diese Woche vorgelegt hat.