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Am Arbeitsplatz gilt 3G-Regel auch nach der Impfpflicht

Auch nach der Einführung der Corona-Impfpflicht am 1. Februar gilt am Arbeitsplatz weiterhin die 3G-Regel. Das hat Arbeitsminister Martin Kocher am Donnerstag erklärt. 3G bedeutet, man muss geimpft, genesen oder auf Corona getestet sein. Damit ist klar, dass auch Ungeimpfte weiterhin zur Arbeit gehen dürfen.

© APA/HERBERT NEUBAUER