Am Arbeitsplatz gilt 3G-Regel auch nach der Impfpflicht
Auch nach der Einführung der Corona-Impfpflicht am 1. Februar gilt am Arbeitsplatz weiterhin die 3G-Regel. Das hat Arbeitsminister Martin Kocher am Donnerstag erklärt. 3G bedeutet, man muss geimpft, genesen oder auf Corona getestet sein. Damit ist klar, dass auch Ungeimpfte weiterhin zur Arbeit gehen dürfen.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.