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© Gennadiy Poznyakov - FotoliaGefeiert wird heuer im Sitzen, nicht im Stehen
Weihnachtsfeiern ab Freitag mit bis zu 25 Teilnehmern zulässig
Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken haben Gäste einen 2G-Nachweis vorzulegen. Jedem Gast ist ein Sitzplatz zuzuweisen.
