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Kunde bekam nach Fehlkauf 2000 Euro zurück

Händler wollte Produkt nicht zurücknehmen, bis Anwalt intervenierte. Vorsicht: Beim Online-Kauf von Software, Hörbüchern, Filmen oder Online-Games, gibt es meistens einen Ausschluss des Rücktrittsrechts.

Beim Online-Kauf von Software, Hörbüchern, Filmen oder Onlinegames, gibt es meistens einen Ausschluss des Rücktrittsrechts
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Beim Online-Kauf von Software, Hörbüchern, Filmen oder Onlinegames, gibt es meistens einen Ausschluss des Rücktrittsrechts
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten