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Warum für Landtagsabgeordnete eigene Regeln gelten

5. Covid-Notmaßnahmenverordnung vom 22. November definiert das "freie Mandat" von politischen Vertretern. Sie sind von Maßnahmen wie Testpflicht, Maskenpflicht oder Abstandsregeln ausgenommen.

Keine Masken, kein Abstand: die Landtagsabgeordneten sind zumindest durch Plexiglasscheiben geschützt
© Markus Traussnig
Keine Masken, kein Abstand: die Landtagsabgeordneten sind zumindest durch Plexiglasscheiben geschützt
Thomas Martinz