Schüler, die derzeit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, können weiter Leistungen erbringen, die sich auch in der Note niederschlagen - etwa durch die Bearbeitung von Aufgaben. Das hat das Bildungsministerium in einer "Präzisierung" zum bisherigen Erlass zum Schulbetrieb klargestellt. Über die Abhaltung von Schularbeiten und Tests entscheiden die jeweiligen Lehrkräfte - sollten Schularbeiten entfallen, werden sie nachgeholt, wenn dies im Lauf des Semesters möglich ist.