Nach der Aufregung um Justiz-Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher steht noch nicht fest, wann das von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) angekündigte Gespräch mit ihr stattfinden wird. Klar ist jedenfalls, dass die Ministerin die Juristin nicht einfach abberufen kann. Aicher ist seit April 2021 im Amt, sie ist gemäß Strafprozessordnung (StPO) auf drei Jahre bestellt und könnte nur selbst darauf verzichten.
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