Entlassung von Wiener Spitalsmitarbeiterinnen unrechtens
Die fristlose Entlassung von 14 Mitarbeiterinnen der Wiener Klinik Hietzing Anfang 2021 war zu Unrecht. Der Senat des Arbeits- und Sozialgerichts (ASG) hat in seinem Urteil sowohl das Vorliegen eines Entlassungs- als auch eines Kündigungsgrundes verneint, hieß es am Donnerstag auf Anfrage der APA. Somit muss bis auf eine Klägerin, sie befindet sich mittlerweile in Pension, das Dienstverhältnis wieder fortgesetzt werden. Die Pensionistin kann Schadensansprüche geltend machen.
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