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Große Irritationen um geöffnete Geschäfte

Zahntechniker, Schuhmacher, Floristen, Fotostudios, Energetiker: In diesem vierten Lockdown gilt, dass, wer seine Kunden nur berät, aufsperren darf. Voraussetzung ist jedoch ein 2-G-Nachweis. Verkaufsgespräche dürfen aber nicht stattfinden. Das irritierte viele Unternehmen.

Floristen dürfen "beraten": trotz Lockdown
© AFP
Floristen dürfen "beraten": trotz Lockdown