OLG Linz bestätigte Strafe für Ernst August von Hannover
Das Oberlandesgericht Linz hat am Mittwoch in der Berufungsverhandlung gegen Prinz Ernst August von Hannover das Urteil des Erstgerichtes bestätigt. Der Welfenprinz hatte nach einem Ausraster im Almtal im Landesgericht Wels zehn Monate bedingte Haft ausgefasst. Die verhängten Weisungen hob das OLG allerdings auf. Der Prinz, der nicht persönlich zur Verhandlung erschienen war, darf sich damit rechtskräftig wieder an seinem Wohnsitz in Grünau aufhalten.
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