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Schulbetrieb mit Maske und ohne Anwesenheitspflicht

Die Schulen und Kindergärten bleiben auch während des Lockdowns geöffnet - gleichzeitig appellieren aber Regierung wie Länder, die Kinder wenn möglich daheim zu betreuen. In den Schulen gilt durchgehend Maskenpflicht: Kinder in Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen und Sonderschulen müssen zumindest einen Mund-Nasen-Schutz tragen, alle anderen Schüler sowie Lehrer eine FFP2-Maske. Kritik kommt von Lehrervertretern.

© APA/dpa