Doch keine FFP2-Pflicht bis zur achten Schulstufe
An den Schulen muss in den ersten acht Schulstufen von den Kindern nun doch keine FFP2-Maske getragen werden. Das hat das Bildungsministerium in einem Erlass klargestellt. Stattdessen gilt an Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Klasse bzw. Gruppe. Alle Schüler der Oberstufen sowie alle Lehrer (auch Volksschule) müssen dagegen im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske tragen.
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