Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

2,5G: Lockerung bei PCR-Testpflicht am Arbeitsplatz

Die für manche ungeimpfte Bedienstete geltende PCR-Test-Vorschrift (2,5G-Regel) ist am Montagabend von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gelockert worden.

Die von der strengeren Testpflicht betroffenen Personen (in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen sowie in der Nachtgastronomie Tätigen) können bei Uneinbringbarkeit eines PCR-Tests auch einen Antigentest (3G-Regel) vorlegen.
© APA/HANS KLAUS TECHT
Die von der strengeren Testpflicht betroffenen Personen (in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen sowie in der Nachtgastronomie Tätigen) können bei Uneinbringbarkeit eines PCR-Tests auch einen Antigentest (3G-Regel) vorlegen.