Fellner-Prozess: Unterlassungsklage gegen Scharf abgewiesen
Die ehemalige oe24.tv-Mitarbeiterin muss die Behauptung nicht widerrufen, der "Österreich"-Herausgeber habe sie belästigt. Für das Gericht seien Raphaela Scharf und Wolfgang Fellner "gleich glaubwürdig".