Das sind die neuen Covid-Regeln für Martinsfeste und andere Veranstaltungen
2G für alle Teilnehmer ab 25 Personen, ab 50 Teilnehmern müssen ein Covid-Beauftragter bestellt und ein Präventionskonzept vorgelegt werden. Die Meldefrist von einer Woche vor der Veranstaltung gilt aber erst ab 14. November.