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Drittstich in Ausnahmefällen auch nach vier Monaten möglich

Die Corona-Auffrischungsimpfung ("dritter Stich") kann in begründeten Ausnahmefällen bereits früher als sechs Monate nach dem Zweitstich erfolgen - nämlich bereits nach vier Monaten. Zu den Ausnahmen zählt etwa eine zweimalige Impfung mit Astra Zeneca, der Antritt einer längeren Reise oder besonders hohes Expositionsrisiko. Das geht aus den nun auch in schriftlicher Form vorliegenden Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums hervor.

© APA/AFP