Die Regierung hat vor dem Verfassungsgerichtshof einen Erfolg in Sachen Corona errungen. Eine Beschwerde von Künstlern wurde ebenso abgelehnt wie eine gegen die zwischenzeitlich geltende Maskenpflicht an Schulen. Sowohl Gesundheits- als auch Bildungsministerium wurde eine rechtskonforme Vorgangsweise beschieden.