Karl-Heinz Grasser hat es nun eilig. Der ehemalige Finanzminister in Diensten von FPÖ und ÖVP möchte, dass das gegen ihn ergangene Urteil im Buwog-Prozess flotter ausformuliert wird, wie der "Standard" berichtet. Seine Anwälte haben bereits vor einigen Wochen einen entsprechenden Antrag eingebracht. Zuständig ist das Wiener Oberlandesgericht, dessen Entscheidung noch aussteht.