Ministerium verlängert Corona-Regeln für Veranstaltungen
Das Gesundheitsministerium verlängert mit der zweiten Novelle zur 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung die aktuell geltenden Regelungen für Veranstaltungen und Gelegenheitsmärkte bis einschließlich 31. Oktober. Darüber hinaus gebe es keine Anpassungen, wie es in einer Aussendung am Montag hieß. Weiterhin gilt demnach, dass Veranstaltungen ab 100 Personen bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigepflichtig sind.
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