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Mordverdächtiger Wiener Bierwirt bleibt in U-Haft
Justizintern und in Anwaltskreisen für Verwunderung sorgt jener Betreiber eines Bierlokals, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Mordes ermittelt, weil er am 29. April 2021 in Wien-Brigittenau mit einer Faustfeuerwaffe auf seine Ex-Freundin geschossen hatte. Die 35-Jährige starb in einem Spital. Obwohl das Gesetz bei Mordverdacht die bedingt obligatorische U-Haft vorsieht, stellte der Bierwirt einen Enthaftungsantrag, der nun vom Landesgericht abgewiesen wurde.