Gesundheitsministerium plant strenge 3G-Pflicht am Arbeitsplatz
Für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, soll laut einem Verordnungsentwurf ab dem 15. Oktober die 3G-Regel gelten. Wer 3G nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich. Unterstützung kommt vom Handelsverband.
3G könnte ab 15 Oktober für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, gelten