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EuGH erleichtert EU-weite Vollstreckung von Verkehrsstrafen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die europaweite Vollstreckung von Verkehrsstrafen erleichtert. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil sind die Mitgliedsstaaten grundsätzlich an die Entscheidungen der Behörden im Land des Verstoßes gebunden und müssen diese vollstrecken. Die dort geltenden Regeln dürften nicht infrage gestellt werden. (Az: C-136/20)