Teilbedingte Haft für Kontaktmann des Attentäters von Wien
Ein Kontaktmann des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen erschossen und 23 weitere zum Teil schwer verletzt hat, ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu einem Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt verurteilt worden. Der Schuldspruch erging zu einem einzigen Anklagepunkt, von sämtlichen anderen inkriminierten Fakten wurde der 26-Jährige freigesprochen.
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