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© AFP
Offenbar engen Komplizen des Terroristen identifiziert
Der gebürtige Afghane soll beim Attentäter gewohnt und könnte diesen zum Tatort gefahren haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der gebürtige Afghane soll beim Attentäter gewohnt und könnte diesen zum Tatort gefahren haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
