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Kündigung wegen verweigerter Tests in Pflegeheim war rechtens

Der Oberste Gerichtshof hat einem Pflegeheim im Falle einer Kündigung Recht gegeben. Der betroffene Mitarbeiter hatte sich geweigert, einmal in der Woche einen Antigentest durchzuführen.

Dem OGH zufolge war eine Kündigung wegen verweigerter Tests in einem Pflegeheim rechtens.
© Elmar Gubisch
Dem OGH zufolge war eine Kündigung wegen verweigerter Tests in einem Pflegeheim rechtens.
Peter Schöggl