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Kein Recht auf Schulbus

Wo der Schulweg auf unbeleuchteter Straße ohne Gehsteig als zumutbar gilt

Weil sie weniger als zwei Kilometer von der Schule beziehungsweise der nächsten Haltestelle des Öffentlichen Verkehrs entfernt wohnen, haben einige Kinder im Bezirk Voitsberg kein Anrecht auf einen Schulbus. Bürgermeister von Stallhofen und Maria Lankowitz steigen auf die Barrikaden.
Eine Schulwegstrecke von weniger als zwei Kilometern gilt im Sinne des Paragrafen 30b des Familienlastenausgleichsgesetzes als zumutbar
© Gundolf Renze - Fotolia
Eine Schulwegstrecke von weniger als zwei Kilometern gilt im Sinne des Paragrafen 30b des Familienlastenausgleichsgesetzes als zumutbar
© Gundolf Renze - Fotolia
Heike Krusch
1. Oktober 2021,
6:21 Uhr

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