Österreich hat nach Ansicht der EU-Kommission bestimmte Elemente der EU-Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Deshalb leitete die Brüsseler Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren ein, wie sie am Donnerstag mitteilte. Dem Vernehmen nach ist Österreich säumig bei Unterstützungsdiensten für Terroropfer sowie bei der Einordnung terroristischer Straftaten. Die EU-Staaten hatten für die Umsetzung der Vorschrift bis September 2018 Zeit.