Jobsuchende dürfen vermittelte Jobs nicht wegen Impfpflicht ablehnen
Arbeitsuchende Menschen in Österreich dürfen vom AMS vermittelte Jobs nicht ablehnen, nur weil eine Corona-Impfung verlangt wird. Lehnt man den Job trotzdem ab, will das AMS die Streichung des Arbeitslosengelds prüfen. Zum Beispiel wenn jemand im Gesundheitsbereich oder Pflegebereich einen Job wegen der Impfung ablehnt, ohne einen gesundheitlichen Grund dafür nachzuweisen.
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