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Sonderbetreuungszeit gilt rückwirkend ab September
Die Sonderbetreuungszeit für Eltern soll nun doch rückwirkend ab dem 1. September kommen, und nicht erst ab 1. Oktober. Bekannt gegeben haben dies am Mittwoch die Grünen, wenig später kam die Bestätigung aus der ÖVP-Regierungsriege. Der Rechtsanspruch gilt bis Ende Dezember, den Kostenersatz trägt der Bund.